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Daniel Krenzer
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Daniel Krenzer2026-07-17 09:08:202026-07-17 09:10:59GEIG-Novelle: Neue Ladepflichten für Unternehmen ab 2027Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes, kurz GEIG, parlamentarisch beschlossen. Die Neuregelung erweitert die Anforderungen an Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur bei Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich. Vor allem Eigentümer größerer Gewerbeimmobilien müssen ihre Parkflächen nun frühzeitig prüfen.
Besonders relevant ist der Stichtag 1. Januar 2027. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss grundsätzlich ein Ladepunkt je zehn Stellplätze errichtet oder mindestens die Hälfte der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Damit reicht der bislang häufig vorgesehene einzelne Ladepunkt künftig nicht mehr aus.
Auch für Neubauten und umfangreiche Renovierungen steigen die Anforderungen. Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen müssen 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur versehen werden.
Leitungsinfrastruktur oder Vorverkabelung?
Leitungsinfrastruktur bedeutet, dass beispielsweise Leerrohre oder Kabelkanäle für eine spätere Verlegung der Strom- und Datenleitungen vorbereitet werden. Bei der Vorverkabelung reicht diese bauliche Vorbereitung nicht aus: Hier muss bereits eine individuelle Leitung oder ein anschlussfähiger Endpunkt bis zum jeweiligen Stellplatz vorhanden sein, sodass später eine Ladeeinrichtung ohne grundlegende weitere Elektroarbeiten installiert werden kann. Zusätzlich ist grundsätzlich mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze vorgesehen. Neue oder ersetzte Ladepunkte müssen zudem intelligentes Laden ermöglichen.
Mehr Flexibilität erhalten Betreiber öffentlich zugänglicher Parkplätze. Dort kann teilweise die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung an die Stelle einer festgelegten Zahl von Ladepunkten treten. Für Neubauten und größere Renovierungen werden 2,2 kW je öffentlich zugänglichem Stellplatz angesetzt, bei größeren Bestandsgebäuden 1,1 kW. So können je nach Nutzung auch weniger, dafür leistungsstärkere Ladepunkte ausreichen.
Die rechnerische Erfüllung der Vorgaben ersetzt allerdings keine bedarfsgerechte Planung. Bei langen Parkzeiten können mehrere AC-Ladepunkte sinnvoll sein, während an Handelsstandorten mit kurzen Aufenthalten leistungsstärkere DC-Lösungen infrage kommen. Zusätzlich müssen Netzanschluss, Lastmanagement, Abrechnung und spätere Erweiterungen berücksichtigt werden.
„Keine Zeit zu verlieren“
„Für betroffene Unternehmen gibt es keine Zeit zu verlieren. Wer Standort, Netzanschluss und tatsächlichen Ladebedarf frühzeitig gemeinsam betrachtet, kann eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung entwickeln und muss später nicht unter Zeitdruck lediglich gesetzliche Mindestvorgaben erfüllen“, sagt Markus Häp, Geschäftsführer von Hymes Energy.
Das Unternehmen unterstützt Gewerbebetriebe und Immobilieneigentümer bei Bedarf von der Standortbetrachtung und Machbarkeitsanalyse bis zur Auswahl, Installation und Betreuung der Ladeinfrastruktur. Im Mittelpunkt sollte dabei nicht ein möglichst großes oder leistungsstarkes System stehen, sondern eine Lösung, die gesetzliche Anforderungen und tatsächliche Nutzung sinnvoll zusammenführt.


























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