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Daniel Krenzer
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Daniel Krenzer2026-05-18 09:34:312026-05-18 09:34:31GEIG-Novelle: AC oder DC – das ist hier die FrageDaun, 14. April 2026 – Ab Mittwoch, 15. April, können die Anträge für das neue bundesweite Förderprogramm für Ladeinfrastrukturen an Mehrfamilienhäusern eingereicht werden. Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter sowie kleinere Unternehmen. Wer davon profitieren möchte, sollte sich aus Sicht von Markus Häp, Geschäftsführer der Hymes Energy GmbH, ranhalten.
Pro AC-Ladepunkt mit maximal 22 kW Ladeleistung kann der Zuschuss bis zu 2000 Euro beziehungsweise 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Bedingung für diesen Höchstbetrag ist es, dass die installierte Wallbox bidirektionales Laden ermöglicht. Für die Installation einer einfachen Wallbox gibt es immerhin 1500 Euro pro Ladepunkt, auch die reine Vorverkabelung wird mit 1300 Euro pro Ladepunkt berücksichtigt.
Die Förderung in Anspruch genommen werden kann nur dann, wenn mindestens sechs Ladepunkte elektrifiziert und 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden. Zudem muss der genutzte Strom aus erneuerbaren Energien stammen.
Wer einen Antrag stellt, muss zudem einen Kostenvoranschlag für das geplante Projekt einreichen. „Wer von der Förderung profitieren möchte, sollte nicht unnötig Zeit verlieren“, ist Häp überzeugt. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Fördertöpfe bei hoher Nachfrage schnell aufgebraucht oder bei politischen Veränderungen kurzfristig versiegelt werden können.
Die Hymes Energy GmbH unterstützt seine Kunden gerne beim Ausbau von Ladeinfrastruktur und hat passende förderfähige Produkte vorrätig.























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